MARAIT ist eine europaweit tätige Rechtsanwaltskanzlei und berät zu allen rechtlichen Aspekten der Digitalisierung, insbesondere im Zusammenhang mit Softwareprojekten, Softwarelizenzen und Datentransfers in komplexen Infrastrukturen. Besondere Schwerpunkte bilden einerseits die Beratung zu allen Rechtsthemen der Lizenzierung von SAP Software und Software weiterer Hersteller von Unternehmenssoftware, sowie darüberhinaus rechtliche Fragestellungen im Zuge der Entwicklung, der Nutzung und Lizenzierung von Künstlicher Intelligenz. Im Rahmen unserer rechtlichen Beratung decken wir dabei auch den Digital Health Bereich ab, für den zahlreiche Spezialregelungen gelten.
MARAIT wurde von der Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht Dr. Jana Jentzsch 2009 zunächst als spezialisierte IT-Rechtsberatung gegründet, die 2015 in die Jentzsch IT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH umfirmierte. Seit April 2024 trägt die Gesellschaft den Namen MARAIT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und hat ihren Sitz im Neuen Wall in der Hamburger Innenstadt.
Wir verstehen uns als Berater, die nicht nur die formaljuristischen Anforderungen analysieren und nach den konkret besten rechtlichen Lösungen suchen, sondern auch die IT Strategie des Unternehmens unter Compliance-Gesichtspunkten mit berücksichtigen und auf Wunsch mit gestalten. Die intensive Einbeziehung der Infrastruktur, der jeweiligen technischen Funktionsweisen und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist selbstverständlich.
Als Rechtsanwaltsgesellschaft sind wir dem anwaltlichen Berufsrecht verpflichtet. Dieses setzt nicht nur strenge Regeln zur Verschwiegenheit, sondern auch zu einer Wahrnehmung und Betreuung des Mandats als Organ der Rechtspflege. Der Rechtsanwalt ist aufgrund seiner per Gesetz verliehenen Befähigungen Instrument des Rechtsstaats und verhilft dem Rechtsstaat zur Durchsetzung, erforderlichenfalls durch Vertretung vor Gericht. Daher dürfen auch nur Rechtsanwälte und in eingeschränktem Maße Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Deutschland Rechtsberatung anbieten. Normalen GmbHs oder sonstigen nicht-anwaltlichen Gesellschaften ist dies verboten.
Dr. Jana Jentzsch LL.M.
Geschäftsführerin
Rechtsanwältin Dr. Jana Jentzsch, LL.M. ist Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht) sowie IAPP-zertifizierte Datenschutz-Spezialistin für den europäischen Raum (CIPP/E).
Sie berät und vertritt namhafte deutsche und ausländische Konzerne und Unternehmen sowie CIOs und CTOs persönlich zu Fragen im Bereich IT Compliance, insbesondere im Zusammenhang mit Risk Assessments im Bereich von Technologienutzungen (Softwarelizenzen, Datennutzungen, IT-Security) und und rechtlichen Implikationen von Digitalisierungsstrategien.
Paul Füssel
Legal Counsel IT & Data
Paul Füssel absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in den Jahren 2012 bis 2019 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Während des Rechtsreferendariats ab 2019 durchlief Herr Füssel Stationen am Landgericht Dessau-Roßlau, in der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, bei einer Rechtsanwaltskanzlei für Zivilrecht, sowie eine Wahlstation im Umweltbundesamt. Seit dem Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens im Jahr 2021 ist Herr Füssel Rechtsassessor.
Michelle Bonk
Legal Counsel IT & Data
Rechtsanwältin Michelle Bonk studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth mit dem Schwerpunkt Märkte der digitalen Welt. Ihre Seminararbeit legte sie zum Thema Qualitätsanforderungen bei der Storage Cloud ab. 2017 erwarb sie das Certificate of Higher Education in English Law an der University of Birmingham.
Während des Referendariats ab 2021 durchlief Frau Bonk Stationen am Amtsgericht Wismar, am Verwaltungsgericht und in der Staatanwaltschaft in Schwerin, bei einer Boutique Kanzlei für Medienrecht/Wettbewerb & Geistiges Eigentum in Hamburg sowie die Wahlstation bei einer Mittelständiges Kanzlei im Bereich IT/IP.
Sollten sich im Rahmen der Bearbeitung eines Mandats Fragen ergeben, die nach unserer Einschätzung fremde Fachgebiete betreffen und externes Spezialwissen erfordern, werden wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen. Auf Wunsch beziehen wir Spezialisten aus anderen Rechtsgebieten oder aus dem IT-Bereich in die Bearbeitung des Falls ein. Denn auch als kleine und hoch spezialisierte Einheit bieten wir unseren Mandanten umfassenden Service auf höchstem juristischem Niveau und der Mandant soll im Vergleich zu einer Beauftragung größerer Sozietäten keine Einschränkungen erfahren.
Beispielsweise arbeiten wir mit Spezialisten aus folgenden Bereichen zusammen, die wir – wenn vom Mandanten gewünscht – jederzeit hinzuziehen können:
- Technische Tool-Anbieter zur Vermessung Ihrer Standardsoftwarelösungen im Bereich SAP, Oracle, Microsoft, IBM;
- Unternehmensberatung im Bereich SAP Softwarelizenzoptimierung, S/4 HANA Conversion und Vorbereitung der Vermessung;
- Spezialisierte Kanzlei im Bereich gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Markenrecht, mit Standort in Hamburg;
- Spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei mit den Schwerpunkten: Unternehmenskauf und -verkauf; Medizin- und Gesundheitsrecht und Sanierungs- und Insolvenzberatung.
- Kanzlei in New York mit deutschen und US-Anwälten, spezialisiert im Bereich Start-Ups, Venture Capital und Gesellschaftsrecht;
- Technischer Dienstleister aus dem Bereich Telekommunikation, Netzwerke und Sicherheitssysteme mit Befähigung zu Abnahmen nach ISO 27001 und BSI-Grundschutz;
- Spezialisierte Kanzlei im Bereich IP- und IT-Recht in Wien.