Nicht erst die geplante KI Verordnung der EU wird weitreichende Konsequenzen für Unternehmen und Organisationen haben, die KI anbieten oder entwickeln.
🔔 Auch jetzt ist der Einsatz von KI nicht ohne Einschränkungen möglich. Insbesondere datenschutzrechtliche, urheberrechtliche und weitere zivilrechtliche Rahmenbedingungen sind zu beachten. Ansonsten erfolgt der Einsatz nicht rechtmäßig und z.B. in der Compliance Prüfung, der Revisions-Prüfung oder der Due Diligence drohen unangenehme Konsequenzen.
🚩 Ebenfalls ist beim Einkauf von Software genau zu prüfen, welche KI-Klauseln die Hersteller in ihre Lizenzbedingungen integriert haben. Die wenigsten Unternehmen möchten vermutlich kostenfrei dem Hersteller eine Lizenz gewähren, die in der Cloud gespeicherten Kundendaten zu nutzen, ggf. sogar mit Dritten zu teilen, um KI zu trainieren. Doch ein genauer Blick in Lizenzbedingungen von SAP, Salesforce etc. zeigt, dass die Softwarehersteller sich bereits jetzt umfassende Rechte an den Kundendaten “durch die Hintertür” einräumen lassen.
💡Daher besteht bereits jetzt akuter Handlungsbedarf beim Einsatz von KI im Unternehmen. Wenn Sie Interesse am Thema haben, können Sie Ihr Interesse hier über das Kontaktformular registrieren. Wir laden Sie dann zu unseren kostenfreien Webinaren ein und Sie erhalten (nach Double Opt-In) unseren regelmäßig erscheinenden Newsletter zum Thema KI.