Aufgrund der EU-Verordnung 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-Verordnung) müssen Online-Händler, die mit Verbrauchern Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge abschließen, seit dem 9. Januar 2016 einen Link zu einer neuen Online-Streitbeilegungsplattform der EU auf Ihrer Webseite einbinden.
Zweck der Verordnung vom 21. Mai 2013 ist die Einrichtung einer sog. OS-Plattform (Online-Streitbeilegungsplattform) auf EU-Ebene, die eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern ermöglichen soll (vgl. Art. 1 EU-VO 524/2013). Zugleich regelt die Verordnung die Zusammenarbeit mit den nationalen Streitschlichtungsstellen und steht im engen Zusammenhang mit der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ADR-Richtlinie).
Für die Details des Verfahrens gilt das Recht des Landes, in dem der Online-Händler seinen Sitz hat. Deutschland hat die Vorgaben der ARD-Richtlinie im sog. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz umgesetzt, das am 03. Dezember 2015 vom Bundestag verabschiedet wurde und vermutlich zu Beginn des Jahres 2017 in Kraft treten wird.
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