05.02.2024 – Die EU hat verschiedene Gesetzesvorhaben zur europäischen Datenregulierung an die oberste Spitze der Prioritätsagenda gesetzt, so dass sich kurz- und mittelfristig die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Datennutzung und Anwendung von KI deutlich verändern werden.
Neben den bereits in 2023 in Kraft getretenen neuen Regelungen für den Digitalbereich (Digital Services Act, Digital Governance Act, Digital Markets Act, u.a.) wurde inzwischen auch der weithin mit Spannung erwartete und mit Skepsis beäugte AI Act (= KI Verordnung) beschlossen.
Der AI Act ist wahrlich kein Musterbeispiel für gelungene Gesetzgebung. Doch er ist inzwischen verbindlich verabschiedet – mit eher kurzen Umsetzungsfristen. Nun gilt es für Unternehmen und Organisationen, sich einen Überblick über die relevante Regulatoren zu verschaffen und die Inhalte der Verordnung in die eigene Compliance Strategie zu integrieren.
Eine ebenfalls für jedes Unternehmen herausragende Bedeutung dürfte zudem dem EU Data Act zukommen. Nach dem Data Act haben beispielsweise alle Cloud-Kunden das Recht, jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten den Anbieterwechsel zu starten (Art. 25 Abs. 2 lit. d DA). Derzeit unklar ist hier u.a. die genaue Auswirkung auf die geschuldete Cloud-Vergütung.
AI Act und Data Act enthalten darüber hinaus natürlich noch zahlreiche weitere praxisrelevante Regelungen.
Weiterhin gibt es wichtige neue Gesetze u.a. in den Bereichen IT Sicherheit und Gesundheitsdatenschutz.
Wir haben in einer Präsentation (30 Seiten) eine Zusammenfassung der wichtigsten neuen Gesetzgebung des IT- und AI-Rechts erstellt, welche wir auf Nachfrage für interessierte Unternehmen und Organisationen kostenfrei zur Verfügung stellen. Unter anderem im Bereich der Produkthaftung und im Bereich der Gesundheitsdaten wird es erhebliche Änderungen geben. Gerne stehen wir Ihnen für Ihre individuellen Anliegen zu diesen Themen und auch für Workshops und Schulungen zur Verfügung. Kommen Sie gerne auf uns zu!