In Unternehmen wird das vertragliche Softwarelizenzmanagement oft dem Einkauf oder der IT-Abteilung überlassen, ohne die rechtlichen Konsequenzen der bestehenden Lizenzverträge von Beginn an angemessen in die Betrachtung einzubeziehen. Im Fall eines Audits drohen unter Umständen erhebliche Strafzahlungen an die Hersteller, wenn die Lizenzen nicht entsprechend der vereinbarten vertraglichen Grundlagen genutzt wurden.
Wir beraten Sie in allen Bereichen des Softwarelizenzrechts und schöpfen aus langjährigen praktischen Erfahrungen insbesondere mit speziellen lizenzrechtlichen Fragestellungen der größten internationalen Softwarehersteller.
Softwarelizenzrecht
- Analyse des Lizenzbestands und Evaluierung der rechtlichen Risiken und Optionen – sowohl im on-premise Bereich als auch für Cloud-Modelle
- Bewertung der Lizenzmodelle und Lizenzmetriken unter Berücksichtigung der Preis- und Konditionenlisten (alt & neu) und Entwicklung von konkreten Empfehlungen für den Einkauf.
- Vergleich der rechtlichen Rahmenbedingungen alter und neuer Lizenzmodelle und Modelle verschiedener Hersteller (z.B. SAP Cloud vs. Oracle Cloud vs. Salesforce)
- Bewertung der Risiken, die durch Drittsoftwarekomponenten entstehen (Datenbanken, Open Source Software) und Empfehlungen für die Lizenzmodelle
- Kommunikation mit den Herstellern zu relevanten Fragestellungen, Führung von Vertragsverhandlungen.
- Zusammenarbeit mit Unternehmensberatungen und IT-Spezialisten im Hinblick auf die Auswahl neuer Softwareprodukte
- Wir beraten Sie im Zusammenhang mit der (öffentlichen) Beschaffung von Softwarelizenzen im Rahmen von Vergabeverfahren in Übereinstimmung mit der höchstrichterlicher Rechtsprechung
- Vorbereitung und Begleitung von Software-Audits/Vermessungen
- Entwicklung/Verhandlung von Sondervereinbarungen zur Definition der Rahmenbedingungen des Audits
- Rechtliche Bewertung der Vermessungsergebnisse der Hersteller und Abgabe von Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Nachzahlungen
- Führung der Korrespondenz mit dem Hersteller im Hinblick auf Audit-Nachforderungen und außergerichtliche Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche
- Wenn erforderlich und gewünscht: gerichtliche Vertretung in Verfahren im Zusammenhang mit Nachforderungen aus Software-Audits, Anwendbarkeit bestimmter Metriken oder Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
- Zusammenarbeit mit Unternehmensberatungen und IT-Spezialisten im Hinblick auf die Vorbereitung und Verifizierung von Audit-Ergebnissen
Aktuelles
Der Countdown für die Anwendung des KI Act läuft!
Diese Woche gibt es Neuigkeiten zum KI Act (im Englischen AI Act genannt) der Europäischen Union. Die endgültige Fassung des Gesetzes wurde am 12. Juli 2024 veröffentlicht und wird am 1. August 2024 in Kraft treten. Dieses Gesetz, das weltweit erste seiner Art, zielt darauf ab, die Nutzung von KI-Systemen zu harmonisieren und ///MEHR
Neue Gesetzgebung im IT- und Datenrecht
05.02.2024 - Die EU hat verschiedene Gesetzesvorhaben zur europäischen Datenregulierung an die oberste Spitze der Prioritätsagenda gesetzt, so dass sich kurz- und mittelfristig die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Datennutzung und Anwendung von KI deutlich verändern werden. Neben den bereits in 2023 in Kraft getretenen neuen Regelungen für den Digitalbereich (Digital Services Act, Digital Governance Act, Digital Markets Act, ///MEHR
Zum Auftakt der DSAG in Bremen: Rechtlich gut gerüstet in die SAP S/4 HANA Conversion
Am Vorabend der Eröffnung der DSAG in Bremen war Dr. Jana Jentzsch mit einem Vortrag "Rechtlich gut gerüstet in die SAP S/4 HANA Conversion" auf dem SAP-Anwenderforum der USU vertreten. Im Übersee-Museum in Bremen diskutierten Vertreter der USU und interessierte Anwender verschiedene rechtliche Themen der aktuellen SAP S/4 HANA Conversion, wie z.B. Voraussetzungen der ///MEHR
Rechtliche Lizenzberatung
SAP
Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen mit SAP-Softwarelizenzverträgen und damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen. Besuchen Sie hierzu unsere spezielle Themenseite: SAP Rechtsberatung.
Bereits seit mehr als einem Jahrzehnt beraten wir Unternehmen aller Größen im Zusammenhang mit SAP Softwarelizenzen. Wir haben zahlreiche Mandanten erfolgreich auf dem Weg in die S/4 Welt unterstützt und sowohl Product Conversions und Contract Conversions begleitet als auch SAP Cloud Verträge einschließlich RISE-Veträge maßgeblich zugunsten unserer Kunden gestaltet und verhandelt. Darüber hinaus sind wir seit vielen Jahren mit Fragestellungen rund um indirekte Nutzung und SAP Digital Access vertraut. Aus rechtlicher Sicht ist eine Verhandlung der vertraglichen Bedingungen dringend zu empfehlen, um die Rahmenbedingungen zugunsten des Kunden nachhaltig zu verbessern und einen zukunftsfähigen Rahmen für die Softwarenutzung zu schaffen.
ORACLE
Oracle Lizenzrecht & Vertragsrecht
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Zusammenhang mit Rechtsfragen, die Oracle Software betreffen. Dr. Jana Jentzsch ist unter anderem Gründungsmitglied des Legal Council der Deutschen Oracle Anwendergruppe (DOAG).
Zu typischen Themen im Zusammenhang mit der Oracle Beratung gehören unter anderem Fragen der teilweisen Terminierung von Lizenzen, dem Zugriff auf Oracle Datenbanken via SAP und Drittapplikationen, der Java-Lizenzierung sowie der Nutzung von Cloud Produkten (einschließlich Datenschutz und IT-Security Themen). Weiterhin haben wir Mandanten in Konflikten erfolgreich unterstützt, die eine Oracle / VM-Ware Lizenzierung zum Gegenstand hatten.
Dabei hat sich unser grundlegender Ansatz des LEGAL CONTRACT SERVICE stets bewährt und nachhaltig Aufklärung in die verschiedenen Fragestellungen gebracht.
Wir beraten Sie frühzeitig im Rahmen des Kaufs und der Miete Ihrer Oracle Lizenzen:
- Analyse der Oracle Datenbanken und des sonstigen Lizenzbestands und Evaluierung der rechtlichen Risiken und Optionen – sowohl im on-premise Bereich als auch für Cloud-Modelle;
- Rechtliche Bewertung der Lizenzmodelle und Lizenzmetriken und Entwicklung von konkreten Empfehlungen für den Einkauf;
- Spezieller Beratungsansatz in Audit-Situation: Payment Prevention mit rechtlichen Mitteln
- Vergleiche zwischen alten und neuen Lizenzmodellen und Modellen verschiedener Hersteller (z.B. SAP Cloud vs. Oracle Cloud vs. Salesforce);
- Bewertung der datenschutzrechtlichen Risiken insbesondere der Oracle Cloud Services;
- Kommunikation mit Oracle zu relevanten Fragestellungen, Führung von Vertragsverhandlungen; erforderlichenfalls außergerichtliche und gerichtliche Vertretung;
- Zusammenarbeit mit Unternehmensberatungen und IT-Spezialisten im Hinblick auf die Auswahl neuer Softwareprodukte
IBM
IBM Lizenzrecht & Vertragsrecht
In den letzten Jahren haben und verstärkt Anfragen von Mandanten erreicht, die Lösungen zu ihrer individuellen Vertragssituation mit IBM benötigten
Zu typischen Themen im Zusammenhang mit der IBM Beratung gehören unter anderem Fragen der teilweisen Terminierung von Lizenzen, des Sub-Capacity Lizenzmodells unter Einsatz des ILMT, des Umgangs mit Vermessungsergebnissen und Audit-Berichten sowie der Nutzung von Cloud Produkten (einschließlich Datenschutz und IT-Security Themen).
Dabei hat sich unser grundlegender Ansatz des LEGAL CONTRACT SERVICE stets bewährt und nachhaltig Aufklärung in die verschiedenen Fragestellungen gebracht.
Wir beraten Sie frühzeitig im Rahmen des Kaufs und der Miete Ihrer IBM Lizenzen:
- Analyse des IBM Lizenzbestands und Evaluierung der rechtlichen Risiken und Optionen – sowohl im on-premise Bereich als auch für Cloud-Modelle;
- Rechtliche Bewertung der Lizenzmodelle und Lizenzmetriken und Entwicklung von konkreten Empfehlungen für den Einkauf;
- Spezieller Beratungsansatz in Audit-Situation: Payment Prevention mit rechtlichen Mitteln
- Vergleiche zwischen alten und neuen Lizenzmodellen und Modellen verschiedener Hersteller (z.B. IBM Cloud im Vergleich zu anderen Anbietern);
- Bewertung der datenschutzrechtlichen Risiken insbesondere der IBM Cloud Services
- Kommunikation mit IBM zu relevanten Fragestellungen, Führung von Vertragsverhandlungen; erforderlichenfalls außergerichtliche und gerichtliche Vertretung;
- Zusammenarbeit mit Unternehmensberatungen und IT-Spezialisten im Hinblick auf die Auswahl neuer Softwareprodukte:
MICROSOFT
Wir haben Mandanten erfolgreich in verschiedenen vertraglichen Situationen mit Microsoft sowie Microsoft-Partnern beraten und begleitet. So unterstützen wir insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von Microsoft Copilot, der Verhandlung von Enterprise Agreements sowie im Rahmen von Implementierungsprojekten.
Salesforce
Wir haben Mandanten erfolgreich in umfassenden Vertragsverhandlungen mit Salesforce beraten und vertreten. Hierbei gilt es, die Standardbedingungen von Salesforce genau und kritisch zu prüfen und sowohl lizenzrechtliche als auch datenschutzrechtliche Aspekte als auch Themen rund um die KI Compliance sorgfältig zu bewerten. Die Salesforce Verträge enthalten unserer Auffassung nach zahlreiche juristische Risiken und sollten nicht ohne Abweichungen zu den AGB akzeptiert werden – dies gilt gleichermaßen für die Bedingungen der meisten anderen großen Softwarehersteller ebenfalls.