Die Digitalisierung hat die Gesundheitsbranche revolutioniert und bietet sowohl Chancen als auch rechtliche Herausforderungen. Digitale Technologien bieten ein enormes Potenzial, die vielfältigen Herausforderungen, mit denen nahezu alle Gesundheitssysteme konfrontiert sind, zu bewältigen und dadurch eine verbesserte und effizientere Gesundheitsversorgung für sämtliche Beteiligten zu ermöglichen. Als anerkannte Kanzlei für IT-Recht sind wir darauf spezialisiert, Unternehmen, Arztpraxen oder Medizinische Versorgungszentren (MVZ) im Bereich Digital Health rechtlich zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, die Potenziale dieser aufstrebenden Branche optimal zu nutzen.

Im Gesundheitssektor bietet speziell der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) eine Vielzahl von Möglichkeiten. So ist es beispielsweise möglich mit KI-Algorithmen medizinische Bilder wie Röntgenaufnahmen, CT-Scans und MRTs zu analysieren und dabei Ärzte bei der Erkennung von Anomalien und Krankheiten zu unterstützen. Darüber hinaus kann KI dabei helfen, große Mengen an Gesundheitsdaten zu analysieren und zu verwalten, um Trends zu identifizieren, Ressourcen effizient zu allozieren und die Qualität der Versorgung zu verbessern.

Die Integration von IT-Infrastruktur im Gesundheitswesen erfordert zudem eine gründliche Auseinandersetzung mit dem Schutz sensibler personenbezogener Gesundheitsdaten. Datenschutz steht insbesondere im Kontext der Digitalisierung vor fortlaufenden Veränderungen bezüglich seiner Auslegung und praktischen Umsetzbarkeit. Besonders im Bereich des Gesundheitswesens ergeben sich zahlreiche datenschutzrechtliche Herausforderungen, sowohl in Bezug auf die Art der Daten als auch auf die Vielzahl technischer Verarbeitungsmöglichkeiten. Patientenakten beispielsweise enthalten äußerst sensible Informationen, weshalb ein sorgloser Umgang damit sowohl aus technischer als auch aus rechtlicher Sicht vermieden werden muss. In diesem Zusammenhang sind Aspekte der IT-Sicherheit wie Rechte- und Rollenkonzepte, (de-)zentrale Datenspeicherung, Verschlüsselungsmethoden und verschiedene Arten der Anonymisierung zu berücksichtigen und rechtlich zu prüfen.

Im Zusammenhang mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen und dem Schutz personenbezogener Gesundheitsdaten besteht das Ziel darin, eine ausgewogene Balance zwischen einem reibungslosen Informationsaustausch unter den behandelnden Ärzten einerseits und der sicheren Handhabung der Patientendaten andererseits zu wahren, wobei unter anderem die Anforderungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie spezialgesetzliche Regelungen berücksichtigt werden müssen. Dies kann auch Fragen zur Pseudonymisierung und verschiedene Arten der Anonymisierung miteinschließen. Im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme für die Bewertung eines neuen Geschäftsmodells, welches die Verarbeitung von Patientendaten zu Forschungszwecken ohne Einwilligung von Patienten verfolgte, haben wir uns mit genau diesen Fragen auseinandergesetzt.

Wir bieten umfassende Beratungsdienstleistungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen unserer Mandanten zugeschnitten sind.

Unsere Leistungen/Angebote umfassen unter anderem:

  • IT-rechtliche Compliance-Beratung: Wir unterstützen Unternehmen bei der Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften, einschließlich Datenschutz- und Sicherheitsstandards nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Zudem halten wir Sie auf dem Laufenden bezüglich neuer Gesetze, Gesetzesänderungen und relevanten Urteile aus der Rechtsprechung. Durch unsere Legal Risk Assessments bieten wir Ihnen zudem eine fundierte Bewertung für individuelle Anliegen, um potenzielle rechtliche Risiken zu identifizieren und zu bewerten. Basierend auf diesen Erkenntnissen liefern wir Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen zur Etablierung eines effizienten Compliance-Managements, das Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation gerecht wird. Gleiches gilt für die Bewertung von neuen Geschäftsmodellen oder der Entwicklung von neuen Produkten im Bereich Digital Health.
  • Vertragsgestaltung: Wir entwerfen maßgeschneiderte Verträge und Vereinbarungen für Ihr Unternehmen im Bereich Digital-Health, einschließlich, Lizenzverträgen, Kooperations- oder Datenschutzvereinbarungen.
  • Geistiges Eigentum: Wir helfen Unternehmen dabei, ihr geistiges Eigentum im Bereich Digital Health, von der Entwicklung einer Gesundheits-App oder einer Software zur Früherkennung von Krankheiten, dauerhaft zu schützen und gegebenenfalls durchzusetzen. Für die Registrierung von Marken und Patenten arbeiten wir mit angesehenen Kanzleien zusammen, die sich ausschließlich auf diese Bereiche spezialisiert haben. Gerne organisieren wir hier bei Bedarf eine Zusammenarbeit.
  • Künstliche Intelligenz: Wir stehen Ihnen zur Seite, um maßgeschneiderte Lösungen für Ihre konkreten Geschäftsmodelle zu entwickeln, einschließlich der Ausarbeitung von Lizenzvereinbarungen und einer effektiven Datenstrategie. Darüber hinaus entwickeln wir für Sie einen maßgeschneiderten KI-Ethik-Kompass, der auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten ist. Dieser Leitfaden unterstützt Sie dabei, ethische Grundsätze in den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu integrieren und einen verantwortungsvollen Umgang sicherzustellen.

Bei MARAIT verstehen wir die einzigartigen Herausforderungen, mit denen Unternehmen im Bereich Digital Health konfrontiert sind, und sind bestrebt, Ihnen dabei zu helfen, ihre Ziele erfolgsversprechend zu erreichen. Sofern Fragestellungen zum Medizinrecht bestehen, haben wir in unserem Netzwerk angesehen Kanzleien, mit denen wir bereits für mehrere Mandanten erfolgreich zusammengearbeitet haben.

Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und dabei im Bereich Digital Health rechtlich fundiert abgesichert zu sein.

Michelle Bonk

Rechtsanwältin Michelle Bonk berät Mandanten im Bereich Softwarelizenzrecht, Datenschutzrecht, sowie IT-Compliance in deutscher und englischer Sprache, insbesondere zum Thema Health Data.

Rechtsanwältin Michelle Bonk studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth mit dem Schwerpunkt Märkte der digitalen Welt. Ihre Seminararbeit legte sie zum Thema Qualitätsanforderungen bei der Storage Cloud ab. 2017 erwarb sie das Certificate of Higher Education in English Law an der University of Birmingham.

Während des Referendariats ab 2021 durchlief Frau Bonk Stationen am Amtsgericht Wismar, am Verwaltungsgericht und in der Staatanwaltschaft in Schwerin, bei einer Boutique Kanzlei für Medienrecht/Wettbewerb & Geistiges Eigentum in Hamburg sowie die Wahlstation bei einer Mittelständiges Kanzlei im Bereich IT/IP.

Bereits während des Studiums war Frau Bonk als Werkstudentin für uns tätig und führte dies während ihres Referendariats weiter fort, bis sie sich nach ihrem Abschluss des zweiten Staatsexamens 2023 dem Team von MARAIT vollständig anschloss.

Michelle Bonk ist zudem Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg, des Deutschen Anwaltsvereins, des Hamburgischen Anwaltvereins, sowie des Forums Junge Anwaltschaft.

Rufen Sie an: 040 22 86 83 86 0

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