🚨 Teile der KI-Verordnung (KI-VO) sind bereits verbindlich zu beachten
Unternehmen, die KI-Lösungen entwickeln oder einsetzen, müssen jetzt handeln, um rechtskonform zu bleiben und Bußgelder zu vermeiden.
𝗪𝗲𝗹𝗰𝗵𝗲 𝗗𝗲𝗮𝗱𝗹𝗶𝗻𝗲𝘀 𝘀𝘁𝗲𝗵𝗲𝗻 𝟮𝟬𝟮𝟱 𝗮𝗻?
📌 Seit dem 2. Februar 2025:
✔ 𝗔𝗹𝗹𝗴𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗕𝗲𝘀𝘁𝗶𝗺𝗺𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗞𝗜-𝗩𝗢 𝗴𝗲𝗹𝘁𝗲𝗻 𝗮𝗯 𝘀𝗼𝗳𝗼𝗿𝘁 (𝗞𝗮𝗽𝗶𝘁𝗲𝗹 𝗜)
✔ 𝗕𝗲𝘀𝘁𝗶𝗺𝗺𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘇𝘂 𝘃𝗲𝗿𝗯𝗼𝘁𝗲𝗻𝗲𝗻 𝗞𝗜-𝗣𝗿𝗮𝗸𝘁𝗶𝗸𝗲𝗻 𝘁𝗿𝗲𝘁𝗲𝗻 𝗶𝗻 𝗞𝗿𝗮𝗳𝘁 (𝗞𝗮𝗽𝗶𝘁𝗲𝗹 𝗜𝗜)
💡 𝗕𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝘂𝗻𝗴:
KI-Systeme, die unter die verbotenen Praktiken fallen (z. B. manipulative oder diskriminierende Systeme (#SocialScoring), müssen sofort aus dem Verkehr gezogen oder angepasst werden.
📌 𝗔𝗯 𝗱𝗲𝗺 𝟮. 𝗔𝘂𝗴𝘂𝘀𝘁 𝟮𝟬𝟮𝟱:
✔ 𝗣𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻 𝗳ü𝗿 𝗔𝗻𝗯𝗶𝗲𝘁𝗲𝗿 𝘂𝗻𝗱 𝗕𝗲𝘁𝗿𝗲𝗶𝗯𝗲𝗿 𝘃𝗼𝗻 𝗛𝗼𝗰𝗵𝗿𝗶𝘀𝗶𝗸𝗼-𝗞𝗜-𝗦𝘆𝘀𝘁𝗲𝗺𝗲𝗻 𝗴𝗲𝗹𝘁𝗲𝗻 𝗷𝗲𝘁𝘇𝘁 (𝗞𝗮𝗽𝗶𝘁𝗲𝗹 𝗜𝗜𝗜 𝗔𝗯𝘀𝗰𝗵𝗻𝗶𝘁𝘁 𝟰)
✔ 𝗡𝗲𝘂𝗲 𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹𝗻 𝗳ü𝗿 𝗞𝗜-𝗠𝗼𝗱𝗲𝗹𝗹𝗲 𝗺𝗶𝘁 𝗮𝗹𝗹𝗴𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝗲𝗺 𝗩𝗲𝗿𝘄𝗲𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴𝘀𝘇𝘄𝗲𝗰𝗸 𝘁𝗿𝗲𝘁𝗲𝗻 𝗶𝗻 𝗞𝗿𝗮𝗳𝘁 (𝗞𝗮𝗽𝗶𝘁𝗲𝗹 𝗩)
✔ 𝗩𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵ä𝗿𝗳𝘁𝗲 𝗔𝗻𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗮𝗻 𝗧𝗿𝗮𝗻𝘀𝗽𝗮𝗿𝗲𝗻𝘇 & 𝗚𝗼𝘃𝗲𝗿𝗻𝗮𝗻𝗰𝗲 (𝗞𝗮𝗽𝗶𝘁𝗲𝗹 𝗩𝗜𝗜 & 𝗔𝗿𝘁𝗶𝗸𝗲𝗹 𝟳𝟴) ✔ 𝗦𝗮𝗻𝗸𝘁𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻 & 𝗕𝘂ß𝗴𝗲𝗹𝗱𝗲𝗿 𝗴𝗿𝗲𝗶𝗳𝗲𝗻 𝗮𝗯 𝗷𝗲𝘁𝘇𝘁 (𝗞𝗮𝗽𝗶𝘁𝗲𝗹 𝗫𝗜𝗜)
💡 𝗕𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝘂𝗻𝗴:
Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme oder generative KI-Modelle einsetzen, müssen sicherstellen, dass ihre Compliance- und Dokumentationspflichten erfüllt sind. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Die KI-VO sieht bei Verstößen gegen die Vorschriften erhebliche Strafen und Sanktionen vor. Die Höhe der Bußgelder hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Weitere Konsequenzen für Unternehmen können sein:
•Verkaufsverbot: Nicht konforme KI-Systeme dürfen in der EU nicht vermarktet oder genutzt werden.
•Reputationsschäden: Unternehmen könnten Kunden und Investoren verlieren.
•Rechtliche Schritte: Behörden und Privatpersonen könnten Klagen einreichen.
⚖ 𝗪𝗮𝘀 𝗺ü𝘀𝘀𝗲𝗻 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗷𝗲𝘁𝘇𝘁 𝘁𝘂𝗻?
➡ 𝗞𝗜-𝗦𝘆𝘀𝘁𝗲𝗺𝗲 ü𝗯𝗲𝗿𝗽𝗿ü𝗳𝗲𝗻: 𝗦𝗶𝗻𝗱 𝗜𝗵𝗿𝗲 𝗔𝗻𝘄𝗲𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗻 𝗱𝗲𝗻 𝗻𝗲𝘂𝗲𝗻 𝗩𝗼𝗿𝘀𝗰𝗵𝗿𝗶𝗳𝘁𝗲𝗻 𝗯𝗲𝘁𝗿𝗼𝗳𝗳𝗲𝗻?
➡ 𝗥𝗶𝘀𝗶𝗸𝗼𝗲𝗶𝗻𝘀𝘁𝘂𝗳𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻: 𝗛𝗼𝗰𝗵𝗿𝗶𝘀𝗶𝗸𝗼-𝗞𝗜-𝗦𝘆𝘀𝘁𝗲𝗺𝗲 𝗺ü𝘀𝘀𝗲𝗻 𝘀𝗽𝗲𝘇𝗶𝗲𝗹𝗹𝗲 𝗔𝗻𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗲𝗿𝗳ü𝗹𝗹𝗲𝗻.
➡ 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 & 𝘁𝗲𝗰𝗵𝗻𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗔𝗻𝗽𝗮𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻: 𝗗𝗮𝘁𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇, 𝗧𝗿𝗮𝗻𝘀𝗽𝗮𝗿𝗲𝗻𝘇 & 𝗗𝗼𝗸𝘂𝗺𝗲𝗻𝘁𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻 𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝗻.
🚀 𝗠𝗔𝗥𝗔𝗜𝗧 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿𝘀𝘁ü𝘁𝘇𝘁 𝗯𝗲𝗶 𝗱𝗲𝗿 𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗸𝗼𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺𝗲𝗻 𝗞𝗜-𝗚𝗲𝘀𝘁𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴!
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