Der Countdown läuft: Pflicht zur Umstellung auf neue EU-Standardvertragsklauseln bis 27.12.2022
Bereits seit dem 27.09.2021 sind Unternehmen und Organisationen dazu verpflichtet, bei der „Übermittlung“ personenbezogener Daten in ein Drittland, d.h. ein Land außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes, die neuen Standard Contractual Clauses (SCC) der Europäischen Kommission in die von ihnen abgeschlossenen Verträge aufzunehmen. Dies gilt jedenfalls sofern kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission ///MEHR